Forschungsprojekt zur Geschichte der Adoptionen in der Schweiz abgeschlossen

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Bis in die 70er Jahre wurden ledige Mütter in der Schweiz oft dazu gedrängt, ihre Kinder zur Adoption freizugeben. Erst die Revision des Kindesrechts im ZGB von 1978 führte zur Entstigmatisierung der ledigen Mutterschaft.

In den 1960er- und 1970er-Jahren zwangen der Mangel an vorhandenen Unterstützungs- und Betreuungsmöglichkeiten sowie die ökonomische Situation ledige Mütter im Kanton Zug, ihre Kinder in Pflegefamilien oder zur Adoption zu geben. Hinzu kam der Druck des persönlichen Umfelds, von den Behörden sowie von Vermittlungsstellen, die Kinder zur Adoption freizugeben. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Vermittlungsstellen und Behörden im Kanton Zug verstärkte diesen Druck. Die Zusammenarbeit war oft nicht transparent und führte zu Interessenskonflikten. So waren Vermittler:innen beispielsweise Vormund:innen der Pflegekinder und wählten die Adoptiveltern aus. In den Gesprächen wurde den Müttern nahegelegt, dass die Adoption das Beste für das Kind sei. Die Mütter passten sich oftmals auch den gesellschaftlichen Vorstellungen an – Scham und Stigmatisierung trugen dazu bei, dass sie sich für eine Adoption entschieden. War dies nicht der Fall, wurden sie oft so lange unter Druck gesetzt, bis sie zustimmten.

Erst die Revision des Kindesrechts im Zivilgesetzbuch von 1978 führte zur Gleichstellung ehelicher und unehelicher Kinder und damit zur Entstigmatisierung der ledigen Mutterschaft. Seit Ende der 1970er-Jahre gingen die Zahlen der Inlandsadoptionen in der Schweiz zurück. Im Kanton Zug zeigt sich, dass sich die Gründe und Familienkonstellationen bei Inlandsadoptionen veränderten.