Abgeschlossenes Projekt zur Förderung der Selbstbestimmung im Erwachsenenschutz
Die Selbstbestimmung von Erwachsenen steht erst seit 2013 im Mittelpunkt des Schweizerischen Erwachsenenschutzrechts. Seitdem hat sich die Praxis weiter verbessert.
Die Idee der Selbstbestimmung von Erwachsenen im Erwachsenenschutz war nicht immer selbstverständlich. Erst mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts im Jahr 2013 wurde sie zum zentralen Ziel des Gesetzes. Das Bestreben nach dem Erhalt und der Förderung der Selbstbestimmung hat dazu geführt, dass neue Fragestellungen aufgeworfen wurden – beispielsweise, wie die Fähigkeit, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, überhaupt entwickelt oder zurückgewonnen werden kann. In diesem Prozess kommt die Soziale Arbeit ins Spiel. Die Beziehung zwischen Sozialarbeitenden und ihren Klientinnen und Klienten ist sehr komplex. Es handelt sich um eine Arbeitsbeziehung, in der die Klientinnen und Klienten jedoch meist viel Zuwendung benötigen.
Das Forschungsprojekt beleuchtet die Praktiken zur Erhaltung und Förderung der Selbstbestimmung im Erwachsenenschutz über drei Zeiträume vor und nach der Gesetzesrevision im Jahr 2013. Die Analysen fokussieren sich auf die Entscheidungsprozesse der Vormundschafts- bzw. Erwachsenenschutzbehörden, die Führung von Vormunds- und Beistandschaften sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Völkerrechtsebene.
Die Analysen deuten darauf hin, dass sich die Praxis der Selbstbestimmung in den vergangenen Jahrzehnten im Allgemeinen verbessert hat. Früher war das Vormundschaftswesen stärker paternalistisch und moralisch strenger ausgestaltet.