Aufarbeitung bei Bund, Kantonen und Städten geht weiter
Das Bundesamt für Justiz fördert in einem Programm die Verbreitung und Nutzung der Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Aufarbeitung. Der Kanton Thurgau und die Stadt Zürich haben Massnahmen zur Wiedergutmachung beschlossen.
Bei der Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 hatte – und hat – das Bundesamt für Justiz eine wichtige Rolle inne. Es hat gemäss seinem gesetzlichen Auftrag für die Verbreitung und Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu sorgen. Damit soll ein Beitrag zur Erinnerung an dieses dunkle Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte geleistet werden. Die Ergebnisse aus der Aufarbeitung sollen der interessierten Öffentlichkeit und insbesondere auch den jüngeren Generationen in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.
Das Bundesamt für Justiz (BJ) führt dazu in den Jahren 2023 bis 2028 verschiedene Massnahmen zur Information, Vermittlung und Sensibilisierung durch. Dazu gehören u. a. eine thematische Web-Plattform, die alle wichtigen Informationen zum Thema enthalten wird, eine Wanderausstellung in ausgewählten Städten aller Landesteile und Angebote für Schulen oder Weiterbildungen. Die Valorisierungs-Massnahmen des BJ sollen bereits bestehende Vermittlungsaktivitäten ergänzen. Sie sind insbesondere auch mit dem NFP 76 abgestimmt. Zwischen 2024 und 2028 können auch Projekte von Dritten, die die Vermittlung des Themas zum Ziel haben, mit Finanzhilfen unterstützt werden.
Der Kanton Thurgau und die Stadt Zürich gehen auf Opfer zu
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat im April 2023 beschlossen, dass Opfer von Medikamententests in der psychiatrischen Klinik Münsterlingen eine Entschädigung von 25’000 Franken erhalten sollen. Geschätzt sind rund 500 Menschen Opfer von Medikamententests geworden. Nun wird die für die Auszahlungen notwendige gesetzliche Grundlage ausgearbeitet. Mit ersten Auszahlungen kann Anfang 2025 gerechnet werden.
Auch die Stadt Zürich wird aktiv. Sie will für diejenigen Opfer, die durch Stadtzürcher Sozialbehörden Unrecht erlitten haben, einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 25’000 Franken pro Person ausrichten. Das hat das Parlament der Stadt Zürich auf Antrag des Stadtrats am 5. April 2023 einstimmig beschlossen. Die Stadt Zürich geht nach heutigem Kenntnisstand von schätzungsweise 320 Gesuchen aus. Nebst der Ausrichtung dieses Solidaritätsbeitrags soll zudem die Rolle der Fürsorgebehörden der Stadt Zürich im Zusammenhang mit fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 historisch aufgearbeitet werden. Eine entsprechende Studie ist in Planung.