Abgeschlossenes Projekt zu Unterschieden im Kindesschutz zwischen den Kantonen

Die kantonalen Fremdplatzierungspolitiken und -praktiken basieren dank dem neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht auf Harmonisierung und Professionalisierung. Im Bereich der Finanzierung hat eine Harmonisierung jedoch nicht stattgefunden.

Das vor 10 Jahren in Kraft gesetzte Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist das Ergebnis einer beinahe historischen Harmonisierungsleistung und hat in den meisten Kantonen zu professionalisierten und überkommunalen Behörden geführt. Trotz höherer Fallzahlen konnte so eine gewisse Konstanz erreichen werden: Nun nehmen Fachpersonen die Abklärungen vor und fällen die notwendigen Entscheide. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass das Kindeswohl heute mehr denn je im Zentrum der Arbeit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden steht. Im Bereich der Finanzierung hat diese Harmonisierung jedoch nicht stattgefunden.

Dies führt zu einer gewissen Heterogenität im kantonalen Kindesschutz und deren Umsetzung. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass es einen Zusammenhang zwischen den Finanzierungsmodellen und den Platzierungsentscheidungen gibt: wenn die Finanzierungsverantwortung beim Kanton liegt, kommt es häufiger zu Fremdplatzierungen, als wenn die Finanzierungsverantwortung bei den Gemeinden liegt. Dies ist damit erklärbar, dass die teuren Platzierungsmassnahmen auf kantonaler Ebene weniger gescheut werden als auf kommunaler Ebene.

Die Erhebungen haben zudem deutlich gemacht, dass bei den Daten zur Platzierungspraxis noch grosse Lücken bestehen. Die Entwicklung einer systematischen und nationalen Statistik zur Anzahl und Art von Platzierungen wäre auch deshalb wichtig, um eine kantonsübergreifende und vorausschauende Planung von Angeboten in Angriff zu nehmen.