Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung

Nur wer versteht und verstanden wird, kann in Vormundschafts- oder Erwachsenenschutzverfahren die eigenen Interessen vertreten. Ein interdisziplinäres Team untersucht anhand von Befragungen, Akten und Beobachtungen wie Behörden Menschen mit einer Behinderung in die Verfahren miteinbeziehen.

  • Projektbeschrieb (laufendes Forschungsprojekt)

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    Vormundschafts- oder Erwachsenenschutzmassnahmen werden in einem behördlichen Verfahren errichtet. Diese Verfahren werden schriftlich und mündlich durch die Behörde geführt. Die Gestaltung dieser Kommunikation ist zentral, denn durch sie werden die Betroffenen als aktiv Teilnehmende in das Verfahren einbezogen oder davon ausgeschlossen. Das Projekt soll ein vertieftes Verständnis der kommunikativen Praktiken in Verfahren mit Menschen mit einer Behinderung im Zeitraum von 1970 bis heute schaffen. Dazu befragen wir Betroffene und Behördenmitglieder, sichten Akten und analysieren Anhörungen. Der Wandel der kommunikativen Praktiken wird reflektiert in Bezug auf die Entwicklung der Fachdiskurse. Ein Leitfaden für die Kommunikation zwischen Behörde und Menschen mit Behinderungen wird erarbeitet.

  • Hintergrund

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    Menschen mit Behinderungen machen auch heute noch die Erfahrung, dass ihnen Mitsprachemöglichkeiten vorenthalten werden. Auf dem Hintergrund des historischen Wandels im Verständnis von Behinderung (1970 bis heute) wird untersucht, ob seit den 1970er-Jahren kommunikative Praktiken von Behörden zunehmend mehr Partizipationschancen eröffnen und inwiefern Fachdiskurse, politische und rechtliche Entwicklungen dazu rezipiert werden (ICF 2001, UN-BRK 2014, neues Erwachsenenschutzrecht 2013).

  • Ziel

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    Das Projekt zielt auf ein vertieftes Verständnis einbeziehender oder ausgrenzender kommunikativer Praktiken von Behörden in Verfahren mit Menschen mit Behinderungen. Wie gestalten sich diese Praktiken? Wie wirken sie sich auf die Verständigungs- und die Partizipationsmöglichkeiten der betroffenen Menschen aus? Wie haben sich die Praktiken verändert zwischen 1970 und heute? Die Resultate sind relevant für alle an Verfahren beteiligten Personenkreise, Behörden und weitere öffentliche Stellen.

  • Bedeutung

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    Die Resultate tragen zur empirischen Fundierung von Partizipationsmöglichkeiten und -barrieren für Menschen mit einer Behinderung bei.

    Die historische Überprüfung vergangener Praktiken trägt zur Rehabilitation von Betroffenen bei.

    Der Leitfaden zur adressatengerechten Gestaltung der Kommunikation in Verfahren mit Menschen mit Behinderungen wird für Behörden, Betroffene und weitere Interessierte zur Verfügung gestellt.

  • Originaltitel

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    Communicative practices in the establishment of guardian- or deputyship – creating opportunities to understand and participate for individuals with disabilities