Behörden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung

Nur wer versteht und verstanden wird, kann in Vormundschafts- oder Erwachsenenschutzverfahren die eigenen Interessen vertreten. Ein interdisziplinäres Team hat anhand von Befragungen, Akten und Beobachtungen untersucht, wie Behörden Menschen mit einer Behinderung in die Verfahren miteinbeziehen.

  • Projektbeschrieb (abgeschlossenes Forschungsprojekt)

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    Vormundschafts- oder Erwachsenenschutzmassnahmen werden in einem behördlichen Verfahren errichtet. Diese Verfahren werden schriftlich und mündlich durch die Behörde geführt. Die Gestaltung dieser Kommunikation ist zentral, denn durch sie werden die Betroffenen als aktiv Teilnehmende in das Verfahren einbezogen oder davon ausgeschlossen. Das Projekt soll ein vertieftes Verständnis der kommunikativen Praktiken in Verfahren mit Menschen mit einer Behinderung im Zeitraum von 1970 bis heute schaffen. Dazu haben wir Betroffene und Behördenmitglieder befragt, Akten gesichtet und Anhörungen analysiert. Der Wandel der kommunikativen Praktiken wurde in Bezug auf die Entwicklung der Fachdiskurse reflektiert. Ein Leitfaden für die Kommunikation zwischen Behörde und Menschen mit Behinderungen wurde erarbeitet.

  • Resultate

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    Die Zusammenfassung der Ergebnisse zu diesem Projekt finden sich hier:

  • Originaltitel

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    Communicative practices in the establishment of guardian- or deputyship – creating opportunities to understand and participate for individuals with disabilities