Abgeschlossenes Projekt zu Hausbesuchen im Kindes- und Erwachsenenschutz
Hausbesuche sind ein Puzzlestück in den Abklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz. Jeder Hausbesuch birgt Chancen und Risiken – und ob er notwendig ist oder nicht, muss gut abgewogen werden.
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Hausbesuche ermöglichen den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Einblicke in die Wohnverhältnisse und die Lebenswelten von Betroffenen. Gleichzeitig stellen sie ein Eindringen in deren schützenswerte Privatsphäre dar. Wie solche Hausbesuche umgesetzt werden, hat eine Forschungsgruppe der FHNW für zwei Zeiträume untersucht. Im ersten untersuchten Zeitraum – 1960 bis 1980 – waren Hausbesuche eigentliche Inspektionen und hatten einen starken Kontrollcharakter: Akteure sammelten Informationen über die Lebensumstände von bei der Behörde gemeldeten Personen oder Familien und rechtfertigten oder begründeten über Hausbesuche allfällige Massnahmen.
In der Gegenwart – untersucht wurden die Jahre 2000 und 2021 – variiert die Praxis der Hausbesuche in den untersuchten Deutschschweizer Kantonen und Regionen stark. Das ist auf Unterschiede in den Abklärungsaufträgen, die durch die KESB formuliert werden, zurückzuführen. Zudem werden Abklärungen mit Hausbesuchen oft von vielen verschiedenen Stellen durchgeführt. Daraus ergibt sich Handlungsbedarf mit Bezug auf Standardisierung und klarer Abgrenzung von Zuständigkeiten.
Beim Hausbesuch werden sowohl Beziehungen gestaltet als auch Informationen ermittelt. Diese beiden Dimensionen können in einem Spannungsverhältnis stehen. Um solche Spannungsfelder auszuleuchten und Impulse zum Umgang damit zu geben, hat die Forschungsgruppe in einem partizipativen Prozess einen Leitfaden zur Reflexion von Hausbesuchen entwickelt. Er dient der Vor- und Nachbereitung von Hausbesuchen im Rahmen von Abklärungen im Kindes- und Erwachsenenschutz.